Bürogemeinschaft

Leistungen

Schwerpunkte

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsbereichen:

RA Dr. Michael Jobst, LL.M.

  • Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutz, Abmahnung, Arbeitsvertragsangelegenheiten)
  • Verkehrsrecht (z.B. Unfallabwicklung, Führerscheinmaßnahmen, Kfz-Kauf)
  • Versicherungsrecht (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung)
  • Miet- und Grundstücksrecht (z.B. Kündigung Mietvertrag, Nachbarrecht, Gewerberaummietverhältnisse)
  • Jagd- und Waffenrecht (z.B. Jagdschein, Waffenbesitzberechtigung, Jagdpachtvertrag, Wildschäden)

RA Alfred Jobst

  • Familienrecht (z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht)
  • Renten- u. Sozialrecht (z.B. Rente, Schwerbehindertenrecht, Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung, Arbeitsunfall)
  • Erbrecht (z.B. Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht)
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Verkehrsstraftaten, Bußgeldangelegenheiten)

Weitere Tätigkeitsbereiche

ADAC-Vertragsanwalt

ADAC

Sind Sie auf der Suche nach einer rechtlichen Beratung oder Vertretung zum Thema Führerschein, Unfallregulierung, Bußgeld etc.?

Dann können wir Ihnen einen besonderen Service anbieten: Rechtsanwalt Dr. Michael Jobst ist Vertragsanwalt des ADAC.

Mitglieder können in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr, einem Autokauf oder einer Reise zu tun haben, eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.

Die Beratung ist Bestandteil der Mitgliedschaft und erfolgt unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung. Bitte legen Sie einfach Ihre ADAC-Mitgliedskarte vor bzw. nennen Sie uns bei einem Telefongespräch Ihre Mitgliedsnummer.

Regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen des ADAC für seine Vertragsanwälte gewährleisten Kompetenz und Aktualität in Fragen des Verkehrsrechts.

Wenn Sie noch kein ADAC-Mitglied sind, können Sie sich unter http://www.adac.de anmelden.

Beratung Volksfeste/Märkte

Rechtsanwalt Dr. Michael Jobst, LL.M. hat über das Thema "Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nach Art. 21 der Bayerischen Gemeindeordnung - unter besonderer Berücksichtigung der Probleme der Vergabe von Standplätzen auf Volksfesten" promoviert.

Diesem Spezialthema gilt deshalb sein besonderes Interesse. Er berät sowohl Gemeinden, die Volksfeste, Weihnachtsmärkte etc. veranstalten, als auch Schausteller und Festwirte, die sich um die Zulassung zu solchen Veranstaltungen bewerben.

Die Bereitschaft, sich auf ein Volksfest oder einen Markt "einzuklagen" wächst an. Rechtsanwalt Dr. Michael Jobst, LL.M. unterstützt abgewiesene Bewerber bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Zulassungsansprüche und hilft Gemeinden, solche Zulassungsklagen abzuwehren.

Bei Fragen zur Veranstaltung von Volksfesten und Märkten, zur Bewerberauswahl und dem dabei einzuhaltenden Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Michael Jobst, LL.M. ein kompetenter Ansprechpartner.

Veröffentlichungen:

Auswahlkriterien bei der Standplatzvergabe auf kommunalen Volksfesten, in: Der Bayerische Bürgermeister, Heft 10/2012

Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung von kommunalen Volksfesten, in: KommunalPraxis, Heft 9/2012

Forderungseinzug

Ein Kunde bezahlt Ihre Rechnung nicht, obwohl Sie ihn bereits gemahnt haben?

Dann kommen Sie zu uns. Wir unterstützen Sie beim professionellen Forderungsmanagement und Forderungseinzug (Inkasso).

Dazu holen wir die erforderlichen Auskünfte über den Schuldner, etwa aus dem Melderegister oder den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, ein. Wir schicken dem Schuldner eine anwaltliche Zahlungsaufforderung und erstellen eine Forderungsaufstellung mit tagesaktueller Zinsberechnung.

Wenn die Forderung außergerichtlich nicht durchgesetzt werden kann, leiten wir für Sie - nach vorheriger Absprache - gerichtliche Schritte ein. Selbstverständlich nutzen wir hierbei alle Möglichkeiten der modernen EDV und des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens.

Nach Vorliegen eines Vollstreckungstitels (Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil) übernehmen wir für Sie die Beantragung und Begleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie etwa Lohn- oder Kontopfändungen.

Das sollten Sie wissen:

Befindet sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug, hat er sowohl die Verzugszinsen als auch die Rechtsanwaltsgebühren komplett zu ersetzen. Das bedeutet, dass bei einem erfolgreichen Forderungseinzug für Sie keine Kosten entstehen. Anders als Inkassounternehmen ziehen wir nämlich keine Provisionen ab.

Für ständige Auftraggeber bieten wir überdies besondere Rahmenvereinbarungen an.

So einfach geht es:

Schicken Sie uns die nicht bezahlte Rechnung und die letze Mahnung per Post, Fax oder E-Mail. Wir prüfen diese Forderung und geben Ihnen umgehend Rückmeldung. Natürlich beraten wir Sie gerne auch vor Ort in unserer Kanzlei.

Terminsvertretung

Gerne übernehmen wir Terminsvertretungen für auswärtige Kollegen bei folgenden Gerichten im Landkreis Cham und den angrenzenden Landkreisen:

  • Amtsgericht Cham
  • Amtsgericht Schwandorf
  • Landgericht Regensburg
  • Landgericht Amberg
  • Arbeitsgericht Weiden (Kammer Schwandorf und Gerichtstag Cham)

Wir bieten folgenden Service:

  • unverzügliche Bestätigung der Mandatsübernahme
  • Wahrnehmung des Termins in Untervollmacht gemäß Ihrer Vorgaben und Weisungen
  • Terminsbericht per Fax oder E-Mail bis zum nächsten Werktag
  • faire Kostenteilung

Die übernommenen Mandate werden von uns so zuverlässig und engagiert bearbeitet wie unsere eigenen Fälle!